TOTO Deutschland und Österreich (Dreizehnerwette, Ergebniswette, 6 aus 45-Auswahlwette), Toto-Systeme, Sportwetten (Fußball, Eishockey, Tennis, Handball, ...). Teilnahme ab 18 Jahren.
Zimmi hat geschrieben:Oh man, Sion versaut hier ziemlich vielen die Reihen
Hab bereits jetzt nur noch die Möglichkeit auf 2x , vorraus gesetzt Rapid schießt noch n Tor
Drücke dir die Daumen denn Rapid brauche ich auch AUF JEDEN FALL
Livestream Rapid Wien hier : http://www.seeon.tv/view/15060/
Kann das für Rheinland-Pfalz auch bestätigen. Und selbiges gilt dann wohl auch für Hessen und das Saarland, da das betreffende "Glüxmagazin" für die vier Bundeländer Ba-Wü, RLP, Hessen und Saarland gemeinsam herausgegeben wird. D.h. dann also... in vier Bundesländern wären die Tipper bei 2 von 13 Spielen sozusagen aufs Glatteis geführt worden? Uiuiuiuiui.. wo sagtet ihr, kann man den 13er einklagen? Nur sicherheitshalber schon mal gefragt
Nee, ernsthaft... könnte das Folgen haben? Davon hängen ja letztlich die Quoten usw ab ?!?
Kann das für Rheinland-Pfalz auch bestätigen. Und selbiges gilt dann wohl auch für Hessen und das Saarland, da das betreffende "Glüxmagazin" für die vier Bundeländer Ba-Wü, RLP, Hessen und Saarland gemeinsam herausgegeben wird. D.h. dann also... in vier Bundesländern wären die Tipper bei 2 von 13 Spielen sozusagen aufs Glatteis geführt worden? Uiuiuiuiui.. wo sagtet ihr, kann man den 13er einklagen? Nur sicherheitshalber schon mal gefragt
Nee, ernsthaft... könnte das Folgen haben? Davon hängen ja letztlich die Quoten usw ab ?!?
Hab grad auf Seite 2 hier nachgelesen, dass BaWü die Paarungen der Frauen jeweils vertauscht hatte. Auch in Thüringen war das so. Korrekt ist, wie es hier bei SirYabba steht und auch von allen offensichtlich getippt. thueringenlotto.de/ hat es online berichtigt, im aktuellen Lotto-Heft stehts falsch - das dürfte viele Tipper reingeritten haben, falls die Lottobuden nicht extra drauf hinwiesen. Eine richtige Erklärung für das Versehen gibts scheinbar nicht, aber eine "Entschuldigung": Leider kommunizieren auch viele Medien dies falsch.
Ja, so stimmt's. SWE vs. FRA. Und andersrum ists falsch im Thür. Lotto-Heft etwa: http://i52.tinypic.com/15cy8o2.jpg Wie gesagt, auf der Thüringen Lottoseite gibt es gleich vorne eine Berichtigung.
Ich nenne mal die AGB zur 13er-Wette in BW stellvertretend:
§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand
der Wettrunden
(1) In der 13er-Wette wird wöchentlich eine Wettrunde am
Samstag durchgeführt. In der Regel beginnt die Wettrunde
am Samstag.
(2) Die Fußballspiele für eine Wettrunde, die in der Regel
am Samstag und Sonntag stattfinden, werden durch
den jeweiligen Spielplan festgelegt, wobei der erste
Spieltag mit dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten
Annahmeschluss beginnt. Der Spielzeitraum beginnt mit dem
Annahmeschluss der aktuellen Wettrunde und endet mit dem
Annahmeschluss der folgenden Wettrunde.
(3) Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum
Annahmeschluss des ersten Spieltages der jeweiligen
Wettrunde zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen
an dieser Wettrunde teil.
(4) Gegenstand der 13er-Wette ist die Voraussage des Ausgangs
von 13 Fußballspielen (Spielplan), wobei zwischen dem
Sieg des in den Spielpaarungen erstgenannten Vereins, dem
unentschiedenen Ergebnis und dem Sieg des in den Spielpaarungen
zweitgenannten Vereins zu wählen ist (1-0-2).
(5) Der Spielplan wird von der Gesellschaft bekannt gegeben.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekannt gewordener
Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder
Austragungszeitpunktes besteht nicht.
M.E. erfolgt die Bekanntgabe des Spielplans (Absatz 4 und 5) ja gerade auch durch die entsprechenden Magazine der Lottogesellschaften. Hier ist in BW und einigen anderen Ländern offenbar ein Fehler unterlaufen. Eigentlich müssten dann die Spiele 1 und 2 dort umgekehrt gewertet werden. Aber was ist, wenn ich auf andere, ja richtige Quellen verlasse (hier im Forum, lotto.de, Spielpläne der "richtigen" Länder). Schwierig, zumal ja berichtigt wurde in einigen Ländern (ab welchem Zeitpunkt). Auch dann könnten sich einige ja dann auf den richtigen Spielplan berufen.
Die zweite Frage ist, ob sich die Haftung dann auf den Ersatz des Einsatzes beschränkt oder auf den entgangenen Gewinn. Habe insofern die AGB noch nicht so genau durchforstet, werde dies aber gerne bei Interesse und Zeit machen.
Alle meine Angaben sind vorläufig und unverbindlich.
EDIT: Zur Haftung:
III. Haftungsbestimmungen
§ 13 Umfang und Ausschluss der Haftung
(1) Die Haftung der Gesellschaft für Schäden, die von ihren
gesetzlichen Vertretern fahrlässig (auch grob fahrlässig)
oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von
Annahmestellen und sonstigen mit der Weiterleitung der
Daten zur Zentrale der Gesellschaft beauftragten Stellen,
schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren
Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss
des sicheren Speichermediums verursacht werden, wird
gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB ausgeschlossen.
(2) Nach der Abspeicherung der Daten auf dem sicheren
Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss
des sicheren Speichermediums in der Zentrale haftet
die Gesellschaft dem Spielteilnehmer nur für Schäden, die
von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
(3) Die Haftungsregelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht in
Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und
Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die
Gesellschaft zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und
Speichern) der Daten bedient, haftet die Gesellschaft nicht.
(5) Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die
durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
(6) Die Gesellschaft haftet weiterhin nicht für Schäden, die
durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser,
Streiks, innere Unruhen, oder aus sonstigen Gründen, die sie
nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Gesellschaft
und ihrer Erfüllungsgehilfen nach den Absätzen 4 bis
6 ausgeschlossen ist, werden der Spieleinsatz und die
Bearbeitungsgebühr auf Antrag gegen Rückgabe der
Spielquittung erstattet. Weitergehende Ansprüche des
Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
(8) Ein Vertragsverhältnis zwischen Spielteilnehmer und
Annahmestelle kommt nicht zu Stande.
(9) Die Haftungsregelungen gelten auch für eigenes Handeln
der Annahmestellen und Bezirksdirektionen der Gesellschaft
im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.
(10) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen
eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist.
(11) Die Haftung des Unternehmens ist auf den Ersatz des
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen
M. E. könnte die Gesellschaft wegen grober Fahrlässigkeit hier durchaus haften. M.E. ist das schon ein dolles Ding, wenn man die Spielpläne nicht genau prüft, zumal ja wohl schon vorher feststand, welcher Gewinner/Verlierer Team 1 bzw. Team 2 ist. So entnahm ich es den vorläufigen Plänen hier und bei lotto.de.
Zuletzt geändert von CelticMatt am 16. Jul 2011, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.